Cottbus, den 16.02.11

Stadtsportbund Cottbus e.V.

Fachausschuß Tischtennis

S p i e l o r d n u n g

  1. Geltungsbereich
    1. Die Spielordnung gilt für alle im Stadtgebiet Cottbus durchzuführenden Einzel- und Mannschaftswettkämpfe.
    2. Dem Fachausschuß obliegt die Verantwortung für den Wettkampfbetrieb der Erwachsenen (einschließlich Senioren), Jugendlichen und Schüler in allen Mannschafts- und Einzelwettbewerben auf Stadtebene.
    3. In allen nicht im Rahmen dieser Bestimmungen festgelegten Punkte gelten die Festlegungen des DTTB und des TTVB.
  2. Struktur der Mannschaftsspielklassen
    1. Stadtliga: Sie ist die höchste Spielklasse. Der Sieger ist Stadtmeister.
    2. 1. bis... Stadtklasse. Die Anzahl der Stadtklassen richtet sich nach Bedarf.
    3. Stadtliga Schüler/Jugend
    4. In der Stadtliga sowie den Stadtklassen wird in der Regel mit 10 Mannschaften gespielt.
  3. Spielsystem
    1. Stadtliga: Vierer-Mannschaften nach dem System "Jeder gegen Jeden" (2 Doppel, 16 Einzel). Nach Erreichen des 10 Punktes wird der Wettkampf beendet
    2. Stadtklassen: Dreier-Mannschaften nach dem Swaytling-Cup-System mit einem Doppel.
    3. Es werden alle 10 Spiele ausgetragen.

    4. Stadtliga Schüler/Jugend: Wie bei den Stadtklassen. Es werden alle 10 Spiele ausgetragen.
  4. Auf- und Abstiegsregelung
    1. Stadtliga: Der Sieger steigt bei Berechtigung (Mitglied im TTVB) in die 4.Landesklasse auf.
    2. Bei Verzicht können die Nächstplazierten das Aufstiegsrecht in Anspruch nehmen. Die beiden Tabellenletzten steigen in die 1. Stadtklasse ab.

    3. Stadtklassen: Die Tabellenersten- und zweiten steigen in die nächst höhere Klasse/Liga auf. Die beiden Tabellenletzten (mit Ausnahme der niedrigsten Stadtklasse) steigen in die nächst niedrigere Klasse ab.
    4. Stadtliga der Schüler/Jugend: Hier erfolgt kein Auf- bzw. Abstieg.
  5. Mannschaftsaufstellung
    1. Jeder Sportverein hat eine geschlossene Mannschaftsaufstellung mit allen zum Einsatz kommenden Spielern (einschließlich Schüler und Jugendlichen) einzureichen. Ein nicht im Vereinsmeldebogen aufgeführter Spieler hat, auch als Ersatz, keine Spielberechtigung. Die Aufstellung der Spieler hat entsprechend der Spielstärke zu erfolgen. Damit entsteht eine Rangfolge vom stärksten Spieler der ersten bis zum schwächsten Spieler der letzten Mannschaft. Dabei ist die Einzelauswertung der 2. Halbserie des vergangenen Spieljahres zugrunde zu legen.
    2. Werden dennoch leistungsstärkere Spieler in untere Mannschaften eingesetzt, dann sind sie auf der Mannschaftsaufstellung durch ein R (rückgestuft) zu kennzeichnen. Diese Spieler sind als Ersatz für obere Mannschaften für das gesamte Spieljahr gesperrt.

      Unterläßt der Verein die Kennzeichnung ist sie von der Spielkommission vorzunehmen.

      Ein Spieler kann nur in einer Mannschaft als Stammspieler gemeldet werden.

      Nachträgliche Meldungen von Spielern sind dem Sportwart und dem entsprechenden Spielleiter schriftlich mitzuteilen.

      Erst nach Bestätigung durch den Spielleiter sind diese Spieler spielberechtigt.

    3. Ersatzspieler werden in der gemeldeten Reihenfolge aus den unteren Mannschaften entnommen, aber niemals aus höheren. Spieler mit Sperrvermerk haben während der gesamten Spielzeit keine Berechtigung in einer höheren Mannschaft als Ersatzspieler eingesetzt zu werden.
    4. Mit seinem vierten Einsatz als Ersatzspieler innerhalb einer Vor- oder Rückrunde verliert er die Spielberechtigung für die untere Mannschaft für die Dauer dieser Vor- oder Rückrunde.

      Jeder Spieler darf nur in einer einzigen höheren Mannschaft als Ersatzspieler eingesetzt werden. Bei Zuwiderhandlung erfolgt Punktabsprache.

    5. Veränderungen in der Mannschaftsaufstellung für die 2. Halbserie sind dem Sportwart und dem zuständigen Spielleiter bis zum 31.12. (Posteingang) zu melden.
  6. Spieldurchführung
    1. Von allen Meisterschaftsspielen sind Spielberichtsbogen zu führen. Streichungen und Überschreibungen sind unzulässig. Das Original des Spielberichtsbogens ist innerhalb von zwei Tagen (Poststempel) dem Spielleiter zuzusenden. Die Nichteinhaltung dieser Frist führt zu einer Ordnungsgebühr in Höhe von 3,00 EURO.
    2. Der Gastgeber ist dafür verantwortlich, dass die Spielstätte 15 Minuten vor Spielbeginn spielbereit ist (diese Zeit ist bei der Meldung der Spielzeiten an den FA zu berücksichtigen), damit sich der Gast einspielen kann. Bei Verspätung des Gastes verringert sich seine Einspielzeit entsprechend.
    3. Das Spiel hat zur angesetzten Spielzeit zu beginnen. Bei verspätetem Eintreffen einer Mannschaft innerhalb von 30 Minuten nach dem offiziellen Spielbeginn ist das Spiel noch auszutragen. Die verspätet eintreffende Mannschaft hat ihre Verspätung auf dem Spielberichtsbogen zu begründen. Die Entscheidung über die Anerkennung der Begründung trifft der Spielleiter. Er entscheidet über die Wertung des Spiels.

    4. Im Falle des Nichtantretens einer Mannschaft ist von der anwesenden Mannschaft ein Spielberichtsbogen mit entsprechendem Vermerk auszufüllen und dem Spielleiter fristgerecht zuzusenden.
    5. Spielen zwei Mannschaften eines Vereins in einer Klasse, so ist das Punktspiel beider gegeneinander bis zum 1.Spieltag durchzuführen. Bei Fehlen von Stammspielern der oberen Mannschaft ist diese entsprechend der gültigen Mannschaftsaufstellung durch die nächst stärkeren Spieler aufzufüllen. Bei Nichteinhaltung dieser Kriterien werden die Spiele gegeneinander für beide Mannschaften als verloren gewertet.
    6. Tritt eine Mannschaft gegen den gleichen Gegner in beiden Halbserien nicht an oder dreimal im Spieljahr, wird sie gestrichen und ist erster Absteiger.
    7. Tritt eine Mannschaft in der ersten Halbserie beim Gegner nicht an, ist das Rückspiel am Punktspieltag des Gegners auf dessen Tischen durchzuführen (Verlust des Heimrechts).
    8. Bei Nichtantritt wird eine Ordnungsgebühr von 5,00 EURO erhoben.
    9. Der Ausfall der eigenen Spielstätte ist kein Grund eines Spielausfalls. Gegebenenfalls ist in eine andere Halle auszuweichen oder das Spiel beim Gegner auszutragen. Ein Anspruch auf ein Heimspiel in der nächsten Halbserie entsteht dadurch nicht.
  7. Spielerwechsel
  8. Erfolgen Vereinswechsel von Spielern bis zum 31.05. des Jahres, sind sie für die folgende Saison spielberechtigt. Erfolgen Vereinswechsel von Spielern in der Zeit vom 01.06. bis 31.10. des Jahres, sind sie frühestens für die 2. Halbserie spielberechtigt.

  9. Spielbetrieb
    1. Die Abwicklung des Spielbetriebes obliegt der Verantwortlichkeit der eingesetzten Spielleiter.
    2. Der Spielplan wird von der Spielkommission erarbeitet und den Abteilungen/Sektionen rechtzeitig vor Beginn der Wettkämpfe übergeben.
    3. Die Meldung der Mannschaften zur Teilnahme am Punktspielbetrieb ist bis zur Jahreshauptversammlung an den Sportwart zu übergeben.
    4. Treten bei einer Mannschaft nach Übergabe der Spielansetzungen Veränderungen auf, so sind diese dem Sportwart, allen betroffenen Spielleitern und allen betroffenen Mannschaften schriftlich mitzuteilen.
      1. Bei Punktspielen und Turnieren sind gleichfarbige Beläge auf den TT-Schlägern in den Stadtklassen zulässig. In der Stadtliga ist mit zugelassenen farblich unterschiedlichen Belägen zu spielen.
  10. Spielergebnisse
    1. Die Spielberichtsbögen sind 3-fach zu führen. Das Original erhält der Spielleiter, den ersten Durchschlag erhält die Gastmannschaft.
    2. Ergebnisse von Spielen am Donnerstag oder Freitag sind dem Spielleiter spätestens bis Samstagmittag zu übermitteln (Pressearbeit).
  11. Finanzen
    1. Startgeld: Die Startgelder betragen
    2. pro Herrenmannschaft 10,00 EURO
      pro Jugendmannschaft 5,00 EURO

      Teilnehmer bei Meisterschaften und Turnieren im Stadtmaßstab pro Teilnehmer

      Männer/Frauen 3,00 EURO
      Schüler/Jugend 2,00 EURO

      Die Startgelder für Einzelturniere sind vor Turnierbeginn an die Turnierleitung zu entrichten. Die Startgelder für Mannschaftswettbewerbe sind bis zum 30.09. auf das Konto des FA-Cottbus einzuzahlen.

    3. Ordnungsgebühren: Sind innerhalb von 14 Tagen nach Aussprechung auf das Konto des FA-Cottbus zu überweisen.
    4. Kontoangaben:
      Sparkasse Spree-Neiße
      BLZ: 180 500 00
      Kto.-Nr.: 31 13 10 11 65
  12. Zusammensetzung des FA Tischtennis Cottbus

  13. Vorsitzender: Walter Gottwald, Bodelschwinghstr. 18, 03042 Cottbus, Tel.:712413 p
    Sportwart: Thomas Oemisch, Bodelschwinghstr. 12, 03042 Cottbus, Tel.: 24463 p
    Jugendwart: Frank Mucha, Hallenser Str. 5, 03046 Cottbus, Tel.: 701025 p
    Rechtskomm.: Hubertus Krebs, Finsterwalder Str. 28, 03048 Cottbus, Tel.:471846
    Schatzmeister: Hubertus Krebs, Finsterwalder Str. 28, 03048 Cottbus, Tel.:471846
    Pressearbeit. Arno Bischoff, Görlitzer Str. 6, 03046 Cottbus, Tel.: 421532

    Spielleiter:
    Stadliga: Thomas Oemisch
    1. Stadtklasse: Ingo Goldbach, Rosa-Luxemburg-Str. 22, 03044 Cottbus, Tel.: 31063 p
    2. Stadtklasse: Arno Bischoff
    3. Stadtklasse: Thomas Michelbach, Bodelschwinghstr. 12, 03042 Cottbus, Tel.:7296235 p
    Jugendliga: Frank Mucha

  14. Internet

Adresse: www:fa-cottbus-tt.de.vu

Gottwald

Vorsitzender